mediX informiert – Aktuelles zur Coronavirus-Epidemie
Die Coronavirus-Epidemie stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. mediX hat sich deshalb entschlossen, hier über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und wichtige Fragen zu beantworten, die uns aus der Praxis erreichen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Neu aufgeschaltet
- Verzögert auftretende lokale Impfreaktion (–> Kap. 4.5)
- Das Factsheet "Ambulante Betreuung von COVID-19-Patienten" wurde am 03.02.2021 aktualisiert (–> Kap. 1.5.)
- Regeln für die verkürzte Quarantäne ab 08.02.21 (–> Kap. 1.3.)
- PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 aus Speichelprobe (–> Kap.2.4.)
- COVID-19-Impfung: Wie werden unerwünschte Impfreaktionen gemeldet? (–> Kap. 4.4.)
1. Umgang mit Erkrankten/Infizierten
1.1. Wann ist eine Person ansteckend?
1.2. Was mache ich als Gesundheitsfachperson nach einem Kontakt mit einer COVID-19 positiv getesteten Person?
1.3. Was ist einer Person zu empfehlen, die erklärt, mit einem COVID-19-Fall in Kontakt gekommen zu sein?
1.4. Wer gehört zu den Risikopatienten?
1.5. Ambulante Betreuung von COVID-19 Patienten
2. Test auf SARS-CoV-2
2.1. Welche Patienten sollen getestet werden?
2.2. Empfehlungen zur Erkennung neuer Varianten von SARS-CoV-2
2.3. Was ist bei der Durchführung des SARS-CoV-2-Abstriches in der Praxis zu beachten? (Schutzmassnahmen, Patientenberatung)
2.4. PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 aus Speichel
2.5. Antigen-Schnelltests in der Praxis
2.6. Kostenübernahme der SARS-CoV-2-Analysen
3. Praxisbetrieb
3.1. Wie mache ich meine Praxis fit für COVID-19?
3.2. Können die Qualitätszirkel weitergeführt werden?
3.3. mediX Schutzkonzept zum Betrieb von Arztpraxen
4. COVID-19-Impfung
4.1. Impfstrategie: Wer soll zuerst geimpft werden?
4.2. Informationen zum Impfstart
4.3. Was ist bei Personen mit Allergien zu beachten? (inkl. Massnahmen allergische Reaktion)
4.4. Wie werden unerwünschte Impfreaktionen gemeldet?
4.5. Verzögert auftretende lokale Impfreaktion (“Covid-Arm")
4.6. Kann auch nur eine Impfdosis verabreicht werden, um Impfstoffe auf mehr Personen zu verteilen?
4.7. Sollen Personen nach durchgemachter COVID-19-Infektion geimpft werden?
4.8. Können gleichzeitig andere Impfstoffe verabreicht werden?
4.10. Welche Quarantäne- und Isolationsregeln gelten bei Geimpften?
5. Spezielle Patientengruppen und medizinische Fragen
5.1. Was ist bei immunsupprimierten Patienten zu beachten?
5.2. Darf Ibuprofen nicht an Covid 19-positiv getestete Patienten verordnet werden?
5.3. Welche chronischen Lungenkrankheiten bedeuten ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf?
5.4. Haben Patienten mit Hypertonie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf?
6. Dokumente/Formulare
7. Informationsquellen und Studien
8. Informationen für Patientinnen und Patienten
9. Impressum
1. Umgang mit Erkrankten/Infizierten
Die Inkubationszeit beträgt bei SARS-CoV-2 im Mittel 5–6 Tage, nur sehr selten länger als 10–14 Tage.
Die höchste Ansteckungsfähigkeit besteht bei Auftreten der Symptome. Ein Übertragungsrisiko besteht aber auch schon Tage vor Auftreten von Krankheitszeichen (präsymptomatisch). Ein relevanter Anteil von Personen steckt sich bei Infizierten innerhalb von ein bis zwei Tagen vor deren Krankheitsbeginn an.
Vermutlich gibt es auch Übertragungen von Personen, die zwar infiziert und ansteckend sind, aber selbst gar nicht erkranken (asymptomatische Übertragung). Diese Ansteckungen spielen jedoch wahrscheinlich eine untergeordnete Rolle.
- Gesundheitsfachpersonen, die ungeschützt Kontakt mit einem bestätigen Fall hatten, arbeiten weiter, tragen ständig eine Maske und achten auf einwandfreie Händehygiene. Sie überwachen ihren Gesundheitszustand, bei Auftreten von Symptomen lassen sie sich testen und bleiben der Arbeit fern (–> Swissnoso v. 15.3.2020)
-
COVID-19-positiv getestete Gesundheitsfachpersonen mit schweren Symptomen (Fieber, Husten oder Atembeschwerden, allgemeines Krankheitsgefühl) können 10 Tage nach häuslicher Isolation und Besserung der Symptome für 48 Stunden ihre Arbeit wieder aufnehmen. Grundsätzlich ist für eine Wiederaufnahme der Arbeit kein negativer Abstrich erforderlich!
Quelle: Swissnoso (17.04.2020)
Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung besteht in folgenden Fällen:
- Nach einem engen Kontakt mit einer Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Dies ist die Quarantäne nach einem engen Kontakt ("Kontaktquarantäne") –> Definition Kontaktpersonen
- Nach einem Aufenthalt in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko. Dies ist die Quarantäne für Einreisende ("Reisequarantäne")
- NEU ab 08.02.2021: Die Quarantäne kann mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen AG-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführt und das Resultat negativ ist. Die Testkosten muss die Person selber tragen –> Regeln für die verkürzte Quarantäne.
Da in Zeiten hoher Infektionszahlen die verantwortlichen Kantonalen Stellen/das Contact Tracing keine Kapazitäten mehr haben, die Patienten über das weitere Vorgehen zu informieren, müssen entsprechende Anweisungen über den diagnostizierenden Arzt gegeben werden.
Wenn Sie dem Patienten das positive Resultat mitteilen, weisen Sie ihn bitte darauf hin, dass er sich in Isolation begeben und seine engen Kontaktpersonen (< 1,5 Meter, > 15 Minuten, ohne Schutzmassnahmen, bis 48 Stunden vor Beginn der Symptome) informieren soll. Diese müssen in Quarantäne. Sie können die Patienten auch auf die BAG-Homepage verweisen, wo es weiterführende Informationen zu Isolation und Quarantäne gibt.
Personen, welche die Kriterien für einen engen Kontakt nicht erfüllen, haben ein geringes Infektionsrisiko. Dennoch ist es möglich, dass eine betroffene Person in den nächsten Tagen unwissentlich ansteckend ist. Sie muss sich daher strikt an die Hygiene- und Verhaltensregeln halten.
Wenn Symptome der Krankheit auftreten, kann die betroffene Person den Coronavirus-Check machen oder Sie anrufen, damit die Indikation für einen Test beurteilt werden kann.
Besonders gefährdete Personen
Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Adipositas, Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs –> Die vollständige aktuelle Liste der Risikopatienten, siehe auch BAG.
In der aktuellen Situation ist es wichtig, die Spitäler von unnötigen COVID-19 bedingten Hospitalisierungen zu entlasten.
Mit diesem neuen Factsheet Ambulante Betreuung von COVID-19 Patienten stellt mediX allen Hausärzten kurz und übersichtlich, auf einer Seite zusammengefasst, einen Leitfaden zur ambulanten Behandlung von COVID-19 Patienten zur Verfügung.
2. Test auf SARS-CoV-2
-
Symptomatische Personen, welche eines der klinischen Kriterien (mit eingeschlossen die seltenen) der Beprobungsstrategie des BAG vom 24. Juni 2020 erfüllen (siehe Neues Coronavirus (COVID-19): Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien v. 27.01.2021)
-
Personen, die eine Meldung eines Kontakts mit einem Covid-19 Fall durch die SwissCovid App erhalten haben und die asymptomatisch sind.
- Bei Kindern unter 12 Jahre gelten besondere Empfehlungen (siehe Testkriterien Kinder vom 06.11.2020)
Hinweis: Personen mit engem Kontakt zu einem Covid-19 Fall, die asymptomatisch sind und unter behördlicher Quarantäne stehen, können ebenfalls getestet werden (mittels PCR und/oder Serologie). Die Testindikation wird durch die zuständige kantonale Stelle (Kantonsarzt oder von ihm beauftragter Contact Tracing Service) oder den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin gestellt.
Informationen zur Beprobungsstrategie des BAG siehe auch Kapitel 2.3.
Die Zahl neuer Virusvarianten (variants of concern, VOC) nimmt konstant zu. In vielen Kantonen machen sie bereits mehr als 50 % aus. Das BAG hat deshalb die Empfehlungen angepasst. VOC-Fälle werden nicht mehr spezifisch gesucht; jeder positive Fall gilt potenziell als VOC. Das Vorgehen wird daher für alle positiv getesteten Fälle vereinheitlicht:
- Es wird weiterhin in allen Fällen eine intensive Befragung der positiv getesteten Personen zu ihren Kontaktpersonen durchgeführt und die engen Kontaktpersonen gehen in Quarantäne.
- Alle engen Kontaktpersonen in Quarantäne können sich am 7. Tag auf eigene Kosten testen lassen und bei negativem Test die Quarantäne beenden. Sie sind verpflichtet, bis zum Ende der Quarantänedauer von 10 Tagen ausserhalb der Wohnräume eine Maske zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen strikt einzuhalten.
- Kontaktpersonen der engen Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne. Sie sollen aber informiert und sensibilisiert werden (Hygienemassnahmen, sofortiges Testen bei geringsten Symptomen).
Wichtig:
Bei VOC-Fällen soll in den folgenden Situationen bei einem positiven PCR-Test unbedingt eine Sequenzierung (gesamtes Genom, Durchführung an einem der Universitätslaboratorien, z.B. IMV Zürich) erfolgen, da in diesen Fällen auch die Möglichkeit einer neuartigen, bisher unbekannten Virusvariante besteht:
- Personen mit Verdacht auf Re-Infektion: An eine Re-Infektion muss gedacht werden, wenn bei einer Person mit vorgängig bestätigter COVID-19-Infektion, aber ohne Immundefizienz und nach Genesung, erneut COVID-19-verdächtige Symptome auftreten.
- Personen, welche bereits geimpft wurden: Falls die Person symptomatisch ist und mindestens ein vollständiges Impfschema erhalten hat (letzte Dosis vor ≥ 7 Tagen).
Die Kosten der Testung und Sequenzierung werden vom Bund übernommen.
Quelle: BAG
Vorgehen bei symptomatischen Patienten in der Praxis:
- Legen Sie der Patientin/dem Patienten sofort bei Ankunft in der Praxis eine Hygienemaske an.
- Für die Patientin/den Patienten betreuende Person: Legen Sie eine Hygienemaske an und evaluieren sie die klinischen Kriterien und die Testkriterien. Die Kriterien werden regelmässig aktualisiert und auf der Webseite des BAG aufgeschaltet.
- Sind die Testkriterien erfüllt, folgen Sie den für Ihren Kanton gültigen Anweisungen.
- Wenn Sie den Nasen-Rachenabstrich in der Praxis durchführen: Legen Sie zusätzlich zu der Hygienemaske eine Schutzbrille an (wenn vorhanden) sowie Schutzhandschuhe und Überschürze.
Durchführung des Nasen-Rachenabstrichs:
- Es soll mit einem flexiblen Watteträger ein Nasopharyngeal- und ein Rachenabstrich durchgeführt werden (wegen Ressourcenknappheit den gleichen Watteträger für beide Abstriche verwenden).
Quelle: Ärzte-Testing «SARS-CoV19 – welches Material in welcher Situation».
Video: Durchführung des Coronavirus-Tests in der Praxis.
Beratung des Patienten über weiteres Vorgehen:
- Bis zum Vorliegen des Testergebnisses: Patienten sollen zuhause bleiben und alle Kontakte zu Personen vermeiden.
Bei positivem Testergebnis:
- Patienten sollen den BAG-Empfehlungen für die Isolation zu Hause folgen. Wichtig: Wer mit mehreren Personen im Haushalt lebt, soll sich in einem Zimmer einrichten und wenn möglich ein eigenes Badezimmer benutzen.
- Geben Sie den Patienten nach Durchführung des Tests die Anweisungen zur Isolation (PDF, 179 kB, 24.12.2020) sowie die Patienteninformation zum weiteren Vorgehen nach dem COVID-19-Test mit und erklären Sie die wichtigsten Massnahmen.
- Contact-Tracing: Infizierte sollen aufgefordert werden, alle Personen zu informieren, mit denen sie bis zu 48 Stunden vor dem Auftreten der Symptome Kontakt hatten (während mindestens 15 Minuten und näher als mit 1,5 Meter Abstand). Diese Personen müssen sich ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person für zehn Tage in Quarantäne begeben (–>siehe Informationen Contact Tracing, Kanton Zürich)
Der PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 kann bei Erwachsenen auch aus Speichel erfolgen. Die PCR für Speichel ist jedoch nur in Laboren möglich, die die Methode validiert haben (z. B. Institut für Medizinische Virologie der Universität Zürich). Bei Kindern befinden sich entsprechende Validierungen in der Auswertungsphase.
Aus Speichel soll nur PCR-Diagnostik (inkl. Mutationsdiagnostik, wenn nötig) gemacht werden. Schnelltests sind aus Speichel nicht möglich.
Antigen-Schnelltests – Indikationen, Interpretation, Abrechnung
- In der Praxis sind SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests Bestandteil der Teststrategie (siehe Empfehlungen zur Diagnose im ambulanten Bereich – Integration der Antigen-Schnelltests in die Teststrategie). Hinweis: Bei Personen, die Covid-Symptome haben und aus England oder Südafrika kommen, sollte nicht der Schnelltest, sondern die PCR veranlasst werden, mit Meldung an das Labor über die Herkunft, damit im Zweifelsfall die Gensequenzierung auf die neue Mutation erfolgen kann.
- Indikationen für AG-Schnelltests –> siehe Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien vom 27.01.2021
- Interpretation des Testresultats
- Die Tests können bei Roche (E-Mail: order.ch_at_roche.com, Telefon: 041 799 6100 (Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr), Online-Shop: https://shop.roche-diagnostics.ch, Name des Test: SARSCoV-2 Antigentest) oder Abbott (Mailadresse: kundendienst_at_mepha.ch, Name des Test: Panbio COVID-19 Antigen Schnelltest, Pharmacode 7785295) bestellt werden.
- Abrechnung: Seit dem 2. November 2020 kommt ein eigener Tarif (351) mit entsprechenden neuen Tarifziffern zur Anwendung, siehe Merkblatt Abrechnung medizinischer Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19 .21.12.2020
- Meldung: Das klinische Meldeformular muss ab 2.11.20 vorübergehend nicht mehr eingereicht werden. Es müssen bei den Schnelltests aber positive Resultate innert 2 Stunden und negative Resultate innert 24 Stunden (Name, Adresse und Telefonnummer) ans BAG elektronisch gemeldet werden (siehe Anleitung Meldung SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest )
Kostenübernahme für SARS-CoV-2-Analysen (Stand: 21.12.2020)
Der Bund übernimmt gemäss den Verdachts-, Beprobungs-, und Meldekriterien des BAG vom 21. Dezember 2020 bei einem positiven Sars-CoV-2 Schnelltest die Kosten einer mole-kularbiologischen Bestätigungs-Analyse (z.B. PCR), auch wenn der vorangegangene Schnelltest ausserhalb der die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekritieren des BAG durch-geführt wurde.
Der Bund übernimmt für die ärztliche Leistung CHF 50.–. Diese wird der Krankenversicherung in Rechnung gestellt, die das Geld vom Bund zurückfordert. Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Für Details zur Rechnungstellung siehe das Faktenblatt Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf SARS-CoV-2 und der damit verbundenen medizinischen Leistungen (28.01.2021). Für die Analysen auf Antikörper gegen Sars-CoV-2 braucht es für die Kostenübernahme durch den Bund eine Anordnung durch die zuständige kantonale Stelle.
3. Praxisbetrieb
Telefontriage
- Patienten mit akuten Beschwerden (z. B. Schmerzen), mit chronischen Krankheiten, bei denen eine Kontrolle notwendig ist und Patieten mit unklaren Symptomen sollen einen zeitnahen Termin erhalten. Ebenso Patienten mit Verdacht auf Coronavirus-Infektion, in separierten Räumen (s. Patientenkanäle). Patienten mit Verdacht auf Coronavirus-Infektion (Husten, Fieber, Anosmie, enger Kontakt zu Indexperson) sollen in einem separaten Zimmer mit einer chirurgischen Gesichtsmaske warten.
Vereinfachung administrativer Prozess
Durch die Nutzung des Onlineformulars corona123.ch und der integrierten BAG-Schnittstelle kann der zeitliche und administrative Aufwand von COVID-19-Tests massiv reduziert werden.
So nutzen Sie corona123.ch und sparen ab sofort bei jedem COVID-19 Testzeit:
Melden Sie Ihre Praxis jetzt einmalig in wenigen Minuten an, damit Patienten ihre Daten an Ihre Praxis übermitteln können. Verweisen Sie Patienten zukünftig nach der Terminvereinbarung auf corona123.ch. Patienten erfassen ihre Informationen bequem Zuhause via Handy oder Computer.
Anschliessend stehen Ihnen die Informationen sofort zur Weiterverarbeitung zur Verfügung:
- Ausgefülltes Personalienblatt / Anmeldeformular
- Hinweis, ob sich der Patient für einen Schnelltest eignet
- Link «BAG Schnelltest-Meldung», für die einfache Meldung der Testergebnisse per Schnittstelle
- Ausgefülltes BAG Meldeformular (Klinischer Befund)
Der Dienst wurde von mediX, Zur Rose und BlueCare entwickelt und ist für alle Schweizer Leistungserbringer kostenlos verfügbar.
Registrieren: Per email anmelden
Weitere Informationen: Merkblatt, Mailing
Hygiene- und Schutzmassnahmen
- Plexiglasschutz kann bestellt werden bei RAUMBAU AG, 8005 Zürich, Tel. 044 273 37 92 – Fax 044 273 39 92 – Mobile 079 445 98 82 – Mailto husmann_at_raumbau.ch – raumbau.ch
- Desinfektionsmittel in der Praxis in jedem Sprechzimmer
- Praxis-Bekleidung möglichst häufig waschen (täglich)
- Schutzmaske (Op-Maske) tragen Personal und ÄrztInnen (–> zur Bestellung an Kantonsärztlichen Dienst oder Kantonsapotheke wenden)
- Hinweise zur Anwendung der Schutzmaske: Fest anliegend, können laut BAG für 2–4 h getragen werden, auch wenn sie feucht sind (solange Knappheit herrscht, empfehlen wir, eine Maske pro Tag zu verwenden); nach Berührung der Maske Hände mit Wasser und Seife waschen oder Desinfektionsmittel verwenden
- Schutzmaske auch bei Hausbesuchen tragen, wenn Patient Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigt.
- FFP2/3-Maske tragen ist nur erforderlich bei hohem Risiko der Aerosolbildung bei Patienten mit begründetem Verdacht oder bestätigter COVID-19-Erkrankung (dazu gehört nicht der Nasen-Rachenabstrich!)
- Schutzhandschuhe und Überschürzen
- Für (Gesundheits-)Fachpersonen, die Patienten mit begründetem Verdacht oder bestätigtem Covid-19 untersuchen oder pflegen und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.
- Schutzbrille
- Für (Gesundheits-)Fachpersonen, die bei Patienten mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen) Nasopharynx- und Rachenabstriche auf SARS-CoV-2 durchführen.
- Für (Gesundheits-)Personal, welches Atemwegssekreten direkt exponiert ist oder bei Tätigkeiten mit grossem Risiko der Aerosolbildung (wie von Swissnoso definiert), wenn ein begründeter Verdacht oder ein bestätigtes Covid-19 vorliegt.
Getrennte Patientenkanäle herstellen
- Räumliche Trennung
- 2 Patientenkanäle für kleinere Praxen: Für den Coronavirus-Abstrich können die Patienten nach vorheriger telefonischer Verabredung separat in Praxisnähe aufgesucht werden, z. B. in der Garage, im Auto vor der Praxis
- 3 Patientenkanäle
- 1. Patienten, die sich nach telefonischer Anmeldung und Beratung für einen Sars-CoV-2-Test qualifizieren
- 2. Risikopatienten ohne Infektzeichen
- 3. Alle übrigen Patienten.
- Zeitliche Trennung
- Beschränkung der Betreuung von Patienten mit respiratorischen Infekten auf den Tagesbeginn/das Tagesende. Die Patienten dann auf direktem Wege in die Sprechzimmer führen und im Anschluss die Räumlichkeiten den Richtlinien entsprechend reinigen.
- Gut für sehr kleine Praxen, aber erhöhter Organisationsaufwand, gewisse Patienten werden trotzdem fehltriagiert.
Hinweis: Informationen zum Praxisbetrieb finden sich auch im Schutzkonzept der FMH zum Betrieb von Arztpraxen v. 29.12.2020
COVID-spezifische Diagnostik
- Patienten mit Husten und Fieber sollen in einem separaten, möglichst gut lüftbaren Zimmer mit einer chirurgischen Gesichtsmaske warten
- Alternativ dazu oder wenn dies aus Platzgründen nicht möglich ist, kann man Patienten auch draussen an der frischen Luft warten lassen und sie per Handyanruf ins Sprechzimmer bestellen. Damit ist das Infektionsrisiko im Wartezimmer stark reduziert
- Bei dem Abstrich eine chirurgische Gesichtsmaske, Handschuhe und eine Schutzbrille tragen, die nach Flächendesinfektion wieder verwendet werden kann. Es soll mit einem flexiblen Watteträger ein Nasenabstrich oder, wenn dies nicht möglich ist, ein Rachenabstrich entnommen werden.
Videos: Abstrich COVID-19, Durchführung des Coronavirus-Tests in der Praxis - Es empfiehlt sich, dass der Arzt/die Ärztin den Patienten zum entsprechenden Röntgen- oder Laborraum begleitet, um eine Trennung der Patientenkanäle zu gewährleisten
- Die Proben eines Nasen-Rachenabstrichs können direkt an das externe Partnerlabor geschickt werden. Beachte: In der zweiten Krankheitswoche beginnt die Sensitivität der Sars-Cov-2-PCR zu sinken
- Die serologische Testung ist aktuell noch in der Validierungsphase. Schnellteste in der Praxis sollen vorerst noch nicht eingesetzt werden und müssen wissenschaftlich begleitet werden
- Beim PCR oder AG-Schnelltest übernimmt der Kanton die Kosten für Gesundheitsfachpersonen. Bei Krankheitszeichen wird der Test über die Grundversicherung abgerechnet, bei reinem Patientenwunsch (sofern Teste verfügbar und behördlich gestattet) zahlt der Patient selber.
Alternative Konsultationen
- Sprechstunden per Anruf oder Video
- Siehe PDFs: COVID-19: Telemedizin. Eine Anleitung für Sprechstunden per Anruf oder Video. Deutsche Version 27.03.2020; Covid-19 – télémédecine. Un guide rapide pour évaluer les patients par téléphone ou vidéoconférence
- Abrechnung von Telefon- und Videokonsultationen
- Hausbesuche
Palliativbetreuung
- Zur Palliativbehandlung im Pflegeheim oder zuhause empfehlen wir das in unserem Flowchart dargestellte Vorgehen: Ambulante Betreuung von COVID-19-Patienten
- Weitere Dokumente:
- Merkblatt für HausärztInnen Palliative Behandlung von COVID19 zu Hause und im Pflegeheim: Das vom Palliativexperten Dr. med. Andreas Weber erstellte Merkblatt als Vorlage benutzen und die lokal gültige Notfallnummer und Palliativteams eintragen!
- Notfallplan für HausärztInnen zur palliativen Behandlung von Corona Lungenentzündung: Massnahmen zur Linderung von Symptomen, welche von Patienten, Angehörigen oder Spitex durchgeführt werden können.
- Weiter Informationen: palliative.ch
- Wir empfehlen, die QZ weiterzuführen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln (Neues Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen (BAG)).
-
AKTUELL: Die neuen Auflagen des Bundesrates zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie lassen ab Montag 18.01.2021 im öffentlichen Raum nur noch Versammlungen mit max. 5 Personen zu. Es darf also nur noch max. 5 physisch anwesende Teilnehmer in den QZ geben. Die anderen müssen sich online dazuschalten.
Arztpraxen müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und in ihrem Betrieb umsetzen. Die kantonalen Behörden können Arztpraxen, welche kein Schutzkonzept vorweisen können oder dieses nicht einhalten, schliessen (Covid-19-Verordnung besondere Lage, Neues Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen (BAG))
Um den administrativen Aufwand für die Arztpraxis so gering als möglich zu halten, stellt mediX diese Vorlage zur freien Verfügung. Die Vorlage basiert auf dem Schutzkonzept der FMH und orientiert sich an der Vorlage des BAG.
Zum Herunterladen: Modifiziertes Schutzkonzept mediX schweiz 21.10.2020
4. COVID-19-Impfung
Impfstoffe
- Die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty® (von BioNTech/Pfizer) und COVID-19 Vaccine Moderna® (von Moderna) sind in der Schweiz zugelassen.
Genauere Informationen zu den beiden Impfstoffen, inkusive der unerwünschten Nebenwirkungen und Kontraindikationen –> BAG: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19
Risikogruppen-basierte Impfstrategie
Die folgenden Zielgruppen P 1–4 sollen in dieser Reihenfolge geimpft werden:
- Besonders gefährdete Personen (BGP)
- Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von BGP
- Enge Kontakte von BGP (Haushaltsmitglieder)
- Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko.
Priorisierung: Wer soll zunächst geimpft werden?
Gemäss Impfstrategie soll zu Impfbeginn die prioritäre Zielgruppe P1 (BGP) Zugang zur Impfung erhalten. Am Anfang ist wegen Impfstoffmangels innerhalb der Impfzielgruppe P1 eine weitere Priorisierung notwendig:
- Personen ab dem Alter von 75 Jahren sollen prioritär Zugang zur Impfung erhalten
Falls möglich sollen gleichzeitig geimpft werden:
- Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko – unabhängig vom Lebensalter.
Es folgen
- Personen im Alter von 65–74 Jahren sowie
- Erwachsene unter 65 Jahre mit chronischen Krankheiten, die noch nicht geimpft wurden.
Vorbereitungsmassnahmen
- Prüfen, welche der gesammelten Patienten den Kriterien entsprechen
- Mittels der Vorlage eine Liste mit etwas mehr als den 100 dringendsten Patienten erstellen (Reserve für die, die keine Impfung wollen)
- Termine immer für ganze 10er-Gruppen (10 oder 20 oder 30 etc.) vereinbaren
- Bei jeder Terminvergabe erwähnen, dass aufgrund der wenigen erhaltenen Impfdosen aktuell nur einige wenige Patienten ausgewählt werden konnten und dass keine Anmeldungen angenommen werden können
- Darauf achten, dass Kühlmöglichkeiten (2–8°) für die Impfdosen vorhanden sind
- Spritzen werden im Kanton ZH mitgeliefert. Ev. einen kleinen Vorrat an Alkoholtupfer (Alkotip), Tupfer (Cellodent), Zellstoffwatte-Tupfer Omniprax Art. Nr. 415698 und Pflaster zulegen.
Information zur Impfstoffverpackung
- Der Impfstoff kommt in einer Packung mit 10 Ampullen. Jede Ampulle enthält 10 Dosen à 0.5 ml
- Lagerung max. 30 Tage bei 2–8°
- Dimension der Packung 12.5 cm x 5 cm x 6 cm.
Ablauf der 1. Impfung
Terminvereinbarung
- Zu Beginn werden die Patienten von den ÄrztInnen ausgewählt und aufgeboten. Gleich den 1. und den 2. Termin exakt 28 Tage später einbuchen
- Wir empfehlen, die Impfungen zu bündeln und jeweils in ganzen Zehnerschritten (10/20/30 etc. Patienten in Serie) zu impfen, um keine angebrauchten Ampullen zu haben (Aufbewahrungsdauer nach Anbrechen einer Ampulle beträgt nur 6 Stunden)
- Patienten, welche dazu in der Lage sind, sollen sich über corona123.ch vorregistrieren oder dies zusammen mit einem Angehörigen. Ist dies nicht möglich, ist eine manuelle Abrechnung über ein Tool des Ärztefons erforderlich.
Aufklärung
- Jeder Patient muss aufgeklärt werden. Dazu kann bis auf weiteres die BAG Information verwendet werden. Der Patient muss gefragt werden, ob er den Inhalt verstanden hat und seine mündliche Einwilligung geben. Diese ist im PIS zu vermerken, eine Unterschrift ist hingegen nicht nötig
- Jeder Patient/jedePatientin muss der anonymisierten Auswertung seiner Daten zustimmen
- Es muss geprüft werden, ob die Person urteilsfähig ist.
Impfung und Überwachung
- Die Injektion erfolgt intramuskulär in den M. deltoideus (bei antikoagulierten Patienten auf gute Kompression achten)
- Anschliessend erfolgt eine 15-minütige Überwachung. Ein Arzt/eine Ärztin sowie ein Notfallkoffer mit EpiPen müssen in kürzester Zeit verfügbar sein.
Dokumentation und Abrechnung
- Es erfolgt ein Eintrag ins Impfbüchlein mit Lot Nr.
- Zusätzlich kann der Patient einen Eintrag ins Impfregister (mycovidvac von meineimpfungen.ch) wünschen. Aus diesem kann der Patient später eine offizielle Impfbestätigung generieren lassen, welche zukünftig möglicherweise für gewisse Aktivitäten (z. B. Flugreisen) vorausgesetzt werden könnte. mycovidvac wird jedoch erst ab Ende Februar verfügbar sein
- Im PIS soll neben dem mündlichen Einverständnis zur Impfung erfasst werden, auf welcher Seite, wie (intramuskulär) und von wem (Kürzel) geimpft wurde, ausserdem ist die Lot Nr. einzutragen
- Im Kanton Zürich erfolgt die Abrechnung ohne corona123.ch über manuelle Erfassung auf dem Ärztefon Tool (genauere Informationen folgen). Über andere Kantone liegen uns leider keine Informationen vor. Mit corona123.ch kann, sobald die Abrechnungsmodalitäten geklärt sind und das Impfdossier bereitsteht, beides automatisiert über einen Link im Mail erfasst werden. Die erhaltenen Mails müssen bis dahin aufbewahrt werden
- Die Vergütung pro Impfung beträgt z. Zt. nur CHF 14.50. Diese Vergütung gilt für den Kanton Zürich und vermutlich auch in anderen Kantonen.
Mehr Informationen zum Impfablauf –> Impfempfehlung für mRNA Impfstoffe, dort Abschnitt 2.3; BAG Coronavirus-Impfung-Checkliste
Corona123.ch-Impfmodul
Wir haben corona123.ch um ein Impfmodul ergänzt. Corona123.ch entlastet bei Anfragen, unterstützt bei der Triage und erspart viel Administration. Das Tool ist einfach, sicher und benötigt keine Installationen. mediX stellt es in Zusammenarbeit mit Zur Rose und Bluecare allen Schweizer Leistungserbringern kostenlos zur Verfügung.
Wie nutze ich corona123.ch für Impfungen?
- Jetzt per E-Mail anmelden
- Patienten, die sich impfen lassen möchten, am besten gleich auf der Telefonansage auf die Website corona123.ch verweisen
- Im Anschluss erhaltet Ihr eine E-Mail mit allen benötigten Angaben des Patienten sowie eine übersichtliche Darstellung zur Einordnung in die BAG-Impfpriorisierungs-Gruppe und zur medizinischen Indikationsstellung
- Mit diesen Informationen könnt Ihr rasch entscheiden, ob und wann der Patient geimpft werden kann
- Die E-Mail entsprechend der Impfkategorie ablegen und den Patienten aufbieten, wenn die nötigen Ressourcen vorhanden sind
- Nach der Impfung kann, sofern der Patient dies wünscht, dank einer Schnittstelle ein elektronisches Impfdossier erstellt werden, welches zukünftige eventuell für Reisen etc. benötigt wird.
Sobald Klarheit über die Abrechnung herrscht, versuchen wir diese ebenfalls für möglichst viele Kantone zu integrieren, um euch auch hier die manuelle Eingabe zu ersparen.
Weitere Informationen –> siehe Merkblatt corona123.ch . Bei Fragen steht Robin Schmidt (079 898 88 77 / robin.schmidt_at_medix.ch) gerne zur Verfügung.
Allergie-Anamnese und Vorgehen
Allergien müssen bei jedem Impfkandidaten anamnestisch erfasst werden. Das genaue Vorgehen und die Konsequenzen sind zusammengefasst in den SGAI: Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen bei Personen mit allergischen Erkrankungen.
SGAI: Ergänzende Empfehlungen zu Reaktionen auf COVID-19-RNA-Impfstoffen, 26.02.2021
Allergische Reaktion und anaphylaktischer Schock
Über das Erkennen einer allergischen Reaktion und die Massnahmen beim anaphylaktischen Schock –> siehe mediX Notfälle Allergische Reaktion, 19.01.2021
Seit dem 01. Januar 2021 sollen medizinsche Fachpersonen unerwünschte Arzneimittelwirkungen direkt an Swissmedic melden.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung bei der Meldung eines ärztlichen Verdachts bezüglich dem Zusammenhang eines zeitlich verzögert auftretenden schwerwiegenden oder unerwarteten Ereignisses nach einer Impfung.
Für die Meldung von unerwünschten Impfreaktionen in Zusammenhang mit den COVID-Impfstoffen bereitet Swissmedic zurzeit einen adaptierten Meldeprozess vor, um eine prioritäre Bearbeitung und Auswertung dieser Meldungen zu ermöglichen.
Medizinische Fachpersonen
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sollen vorzugsweise elektronisch über das online Portal EIVIS gemeldet werden. Dazu müssen sich Ärzte zunächst bei ElViS registrieren. Alternativ kann ein Formular verwendet werden.
NEU: Medizinische Fachpersonen mit HIN-Identität können sich über ihren HIN-Zugang einloggen und so das Meldetool ElViS einfacher nutzen (Medienmitteilung von swissmedic).
Patientinnen und Patienten
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können mittels Formular gemeldet werden.
Ausführliche Informationen finden sich bei Swissmedic.
Aktuelle Daten zu Verdachtsmeldungen bei Sissmedic
Nach einer COVID-19-Impfung kann es vereinzelt zu verzögert auftretenden Lokalreaktionen im Bereich der Injektionsstelle kommen (so genannter "Covid-Arm").
Diese Lokalreaktionen können etwa eine Woche nach der Impfung auftreten und sind gekennzeichnet durch eine in der Regel gut abgrenzbare Hautrötung und Schwellung am geimpften Arm, in einigen Fällen verbunden mit Schmerzen und/oder Juckreiz. Die Reaktionen bessern sich ohne weitere Massnahmen nach einigen Tagen.
Es gibt keinen Grund, bei den betroffenen Personen die zweite Impfdosis auszusetzen oder zu verzögern.
Die Meldungen an Swissmedic betreffen bislang häufiger den COVID-19-Impfstoff von Moderna.
Quelle: Swissmedic
Nein. Der Impfstoff soll gemäss der in klinischen Studien belegten Anwendung verabreicht werden: Für den grösstmöglichen Schutz soll jede Person zwei Dosen im Abstand von 4 Wochen (28 Tagen) erhalten.
Ein etwas längerer Abstand zwischen den Dosen sollte zwar keinen Einfluss auf die vermittelte Schutzwirkung nach der 2. Dosis haben, jedoch ist unklar, wie gut und wie lang der Schutz nach nur einer Dosis ausfällt.
Quelle: BAG
- Personen sollten auch nach durchgemachter Coronavirus-Infektion geimpft werden. Begründung: Die Immunität scheint mit dem Impfstoff bei den meisten Patienten besser zu sein als nach durchgemachtem Infekt
- Die Impfung ist ab 3 Monate nach dem durchgemachten Infekt sinnvoll, da dann die erworbenen Antikörper-Titer bei vielen Patienten beginnen deutlich zu sinken. In Einzelfällen ist die Impfung möglich, sobald die Symptome abgeklungen sind.
Quellen: https://www.nature.com/articles/s41586-020-2814-7, Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Stand 12.01.21)
Die gleichzeitige Verabreichung von anderen Impfstoffen wird mangels Daten aktuell nicht empfohlen. Ein Abstand von einer Woche bis zum Verabreichen eines anderen Impfstoffes ist zurzeit empfohlen (–> BAG/EKIF: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Stand 12.01.21 )
Die Quarantäne- und Isolationsregeln gelten bis auf weiteres auch für Geimpfte.
- Personen müssen bei einem positiven Testresultat auch in Isolation, wenn sie gegen das neue Coronavirus geimpft wurden. Obwohl die Impfung einen sehr hohen Schutz bietet, kann die Möglichkeit einer Infektion nicht gänzlich ausgeschlossen werden
-
EIne geimpfte Person muss nach aktuellem Stand des Wissens in Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte.
Quelle: BAG
5. Spezielle Patientengruppen und medizinische Fragen
- Die Therapie mit Immunsuppressiva sollte nach jetzigem Stand nicht vorsorglich unterbrochen werden, da der Schaden einer möglichen Aktivierung der Krankheit bei Unterbruch überwiegt. Bestimmte Immunsuppressiva werden bei schweren Fällen sogar als mögliche Therapie eingesetzt, um die gefährliche Entzündungsreaktion des Körpers zu unterdrücken
- Immunsupprimierten Patienten oder Patienten auf antirheumatischen Basistherapien wird die Grippeimpfung stark empfohlen (Rheumaliga Schweiz, SGR).
- Stark immunkompromittierte PatientInnen, die mit COVID-19 infiziert sind, sollen vor einer Entisolation erneut getestet werden und sich einem Infektiologen/einer Infektiologin vorstellen. Dazu zählen z. B. KrebspatientInnen unter Chemotherapie oder PatientInnen unter Prednison > 20 mg/Tag über mehr als 14 Tage. Quelle: CDC
Ibuprofen kann auch an Corona Infizierte/Erkrankte verordnet werden. Eine zwischenzeitliche Warnung wurde von der WHO aufgehoben. Auch ACE-Hemmer und Sartane können verordnet werden.
Quellen: WHO – Ibuprofen und Coronavirus. Merkblatt NSAR (USZ), 21.03.2020
Die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie hat in einer Stellungnahme erläutert, welche Erkrankungen derzeit zu den chronischen Lungenkrankheiten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer SARS COVID-19 gezählt werden und welche nicht dazu gehören –> SGP-Mitteilung vom 18.03.2020. Aktualisiert durch Liste der besonders gefährdeten Personen (BAG) vom 12.08.2020
- Patienten mit arterieller Hypertonie und Endorganschäden und therapieresistenter arterieller Hypertonie gehören zu den besonders gefährdeten Patienten für einen schweren Verlauf der COVOD-19-Erkrankung.
- Siehe Merkblatt für Menschen mit Vorerkrankungen (BAG), Liste besonders gefährdeter Personen (BAG)
6. Dokumente/Formulare
- Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen medizinischen Leistungen
Siehe PDF 28.01.2021: Regelung der Kostenübernahme - BAG: Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien
Siehe PDF 27.01..2021: Neues Coronavirus (COVID-19): Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien - COVID-19-Impfung: Checkliste Impfakt
Siehe PDF 30.12.2020: Checkliste Impfakt - FMP Schutzkonzept
Siehe PDF 29.12.2020: FMP Schutzkonzept - Anweisungen zur Quarantäne (BAG)
Siehe PDF 24.12.2020: COVID-19: Anweisungen zur Quarantäne - COVID-19: Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontaktenab dem 14.12.2020
In diesem Dokument erläutert das BAG Massnahmen, die während der Containmentphase vorgesehen sind (Kriterien für PCR-Tests/Beprobungskriterien, Umgang mit symptomatischen Personen, Isolationsmassnahmen, Definition von Kontaktpersonen).
Siehe PDF 14.12.2020: COVID-19: Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten - Informationen und Empfehlungen für Organisationen und Gesundheitsfachleute, die im Bereich der häuslichen Pflege tätig sind ab
Die Empfehlungen des BAG richten sich an alle Anbietenden häuslicher Pflege. Sie dienen der Festlegung der zu ergreifenden Schutzmassnahmen.
Siehe PDF 20.11.2020: BAG-Empfehlungen häusliche Pflege - BAG: Testindikation bei Kindern unter 12 Jahre Diese Richtlinien beschreiben unter anderem, wann eine Testindikation bei symptomatischen Kindern unter 12 Jahre besteht.
Siehe PDF 06.11.20: Testkriterien Kinder unter 12 Jahre - Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)
Siehe PDF 18.09.2020: Covid-19-Verordnung 3
- Meldeformular bei positivem Befund
Das Meldeformular zum klinischen Befund nach positivem Laborbefund muss innert 24 Stunden an das BAG und den Kantonsarzt geschickt werden.
Klinische Befunde sind elektronisch zu melden:
- Öffnen Sie den folgenden Link: https://forms.infreport.ch
- Melden Sie sich über Ihren HIN-Account oder über CH-Login an.
- Erfassen Sie einmalig Ihre Koordinaten. Diese werden anschliessend automatisch für die von Ihnen erfassten Meldungen übernommen.
- Unter dem Menüpunkt «Covid-19» können Sie die klinischen Befunde erfassen.
- Nach der Erfassung laden Sie das PDF des Meldeformulars herunter und übermitteln es dem zuständigen kantonsärztlichen Dienst.
Ist die elektronische Übermittlung der klinischen Befunde nicht möglich, stehen PDF-Meldeformulare zur Verfügung:
Siehe PDF 27.01.2021: Meldeformular zum klinischen Befund für hospitalisierte Personen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen, Meldeformular zum klinischen Befund eines Todesfalls
- Corona-Erwerbsersatzentschädigung
Siehe PDF 03.07.2020: Corona-Erwerbsersatzentschädigung (AHV). Weitere Informationen siehe unter: https://www.ahv-iv.ch/de/corona - Dokumentation Patientenwille betr. Verlegung ins Akutspital bei COVID-19-Erkrankung
Siehe PDF 26.03.2020: Dokumentation Patientenwille betr. Verlegung ins Akutspital
7. Informationsquellen und Studien
- Bundesamt für Gesundheit: BAG-Einstiegsseite Coronavirus
- FMH: Aktuelle Informationen zum Coronavirus
- Schweizer Daten zur Coronavirus-Epidemie: https://www.corona-data.ch/
- Swissmedic: Coronavirus-Krankheit (COVID-19) Pandemie
- Corona Immunitas: corona-immunitas.ch
Wichtige wissenschaftliche Publikationsorgane:
- Lancet: https://www.thelancet.com/coronavirus
- New England Journal of Medicine (NEJM): https://www.nejm.org/coronavirus
- Nature: https://www.springernature.com/gp/researchers/campaigns/coronavirus
- Cochrane (Deutschland: Coronavirus (SARS-CoV-2) - Cochrane Ressourcen und News
- Cambridge University: Cambridge coronavirus free access collection
Langzeitfolgen einer COVID-19-Infektion (Long Covid):
Übersicht aktuelle Covid-19-Medikamente
- A living WHO guideline on drugs for covid-19 (BMJ 04.09.2020)
- Therapeutics and COVID-19: living guideline, 20 November 2020 (WHO 20.11.2020)
- Repurposed Antiviral Drugs for Covid-19 — Interim WHO Solidarity Trial Results (NEJM 02.12.2020)
- S2k-Leitlinie - Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 (AWMF 23.11.2020)
8. Informationen für Patientinnen und Patienten
Eine Videofolge von Swissmedic informiert über Fragen zu COVID-19-Impfstoffen:
- Text und Bilder: Medizinische Hygienemasken korrekt anwenden
- Erklärvideo BAG: Video
9. Impressum
Verantwortlich für den Inhalt: Dr. med. Felix Huber, Dr. med. Leander Muheim
Text und Gestaltung: Dr. med. Uwe Beise, PD Dr. med. Corinne Chmiel, Dr. med. Maria Huber
Kontakt: felix.huber_at_medix.ch