Factsheet

Verordnung und Finanzierung von Spitex-Leistungen und von pflegenden Angehörigen

Erstellt von: Felix Huber, Corinne Steinbrüchel, Claudia Siebenhaar Zuletzt revidiert: 07/2025 Letzte Änderung: 07/2025

Vorbemerkung

Mit der bundesgerichtlich erwirkten Vergütung der Pflegevergütung von Angehörigen hat sich in kurzer Zeit ein lukrativer Markt mit privaten, gewinnmaximierenden Organisationen gebildet. Die Spitex-Firmen, welche pflegende Angehörige anstellen und keine eigenen Spitex-Leistungen erbringen, haben sich stark ausgebreitet.

 

Voraussetzungen für Kostenübernahme von Spitexleistungen durch die Grundversicherung

1. Ärztliche Verordnung
Bei den Spitex-Leistungen muss nur noch die Behandlungspflege von einem Arzt verordnet werden. Sobald die Behandlungspflege quantifiziert ist, braucht es eine ärztliche Unterschrift. Über Abklärung/Beratung und Grundpflege muss aber in jedem Fall zur Kenntnisnahme des Arztes informiert werden.

2. Spitex-Leistungen müssen von einer Pflegefachperson abgeklärt und bezüglich…

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