Factsheet

Anordnung Psychotherapie

Erstellt von: Felix Schwarzenbach, Jovana Radulovic Zuletzt revidiert: 06/2023 Letzte Änderung: 06/2023

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Allgemeines zum Anordnungsmodell

  • Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Anordnung ihre Tätigkeit selbständig ausüben und ihre Leistungen über die OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) abrechnen. Dieses neue System soll Patientinnen und Patienten den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern und die interprofessionelle Zusammenarbeit fördern
  • Die Aussteller der Anordnung haben also die Verantwortung zu entscheiden, ob eine Psychotherapie zulasten der Grundversicherung/Solidargemeinschaft indiziert ist.

Beachte: Aktuell ist noch in Diskussion, ob Therapeuten in Ausbildung auch gemäss diesem neuen Modell…

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