Ein Globalbudget führt zur Rationierung medizinischer Leistungen

Publiziert am 27. November 2021 von Felix Huber

In meiner Kolumne «Ein Globalbudget führt zur Rationierung medizinischer Leistungen» im Online-Magazin medinside zeige ich auf, wie Bundesrat Alain Berset gerade die Verstaatlichung der medizinischen Versorgung in der Schweiz mit einer Flut von Gesetzesvorschlägen vorantreibt und damit eine gefährliche Hektik auslöst. Und dies, obwohl Deutschland im Ampelvertrag der neuen Regierung gerade die Budgetierung im hausärztlichen Bereich aufhebt.

Schon am 9. Dezember soll im Ständerat der nächste Akt folgen. Im Massnahmenpaket 1b zur Kostendämpfung schlägt das EDI/BAG unter Artikel 47c KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung), «Korrekturen bei ungerechtfertigten Erhöhungen der Mengen und Kosten» vor. Die Tarifpartner sollen das dann irgendwie regeln. Das ist ein Vorbote des Globalbudgets und zeichnet den Weg vor, wie bei Kostenüberschreitungen vorgegangen werden soll. Der übernächste Akt wird der Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte sein. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und schlägt dem Parlament vor, als indirekten Gegenvorschlag die Vorgabe von Zielen für das maximale Kostenwachstum in der OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) vorzusehen. Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, welches Ziel für das maximale Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angestrebt wird. Das ist nichts weniger als ein Schweizer Globalbudget.

Globalsbudgets als untaugliche Mittel zur Kostendämpfung 

Die Steuerung der Kostenentwicklung über Zielvorgaben und Globalbudgets ist ein untaugliches Mittel zur Kostendämpfung. Sie führt zu endlosen Verteilungsdiskussionen, Blockaden und ungerechter und nicht bedarfsgerechter Zuteilung der finanziellen Mittel. Die Konsequenzen daraus sehen wir in der aktuellen Deutschen Gesetzgebung, die zu laufenden Verteilkämpfen und zu medizinischem Handeln verleitet, das sich nicht mehr an den Bedürfnissen der Patienten orientieren kann. Ein Globalbudget führt direkt in die Rationierung von medizinischen Leistungen.

In Deutschland Aufhebung der Budgetierung geplant

Interessanterweise hat die neue Ampelregierung in Deutschland in ihrem ausgehandelten Vertrag unter Ziffer 2821 gerade beschlossen: «Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf» Man höre und staune. Deutschland zieht endliche die Lehren aus diesem untauglichen Planungswahnsinn und will aus der Budgetierung aussteigen, weil sie die hausärztliche Versorgung in Deutschland zerstört hat. Und die Schweiz will sie einführen.

Globalbudgets taugen nur zur Beruhigung der Politiker. Sie lösen das Problem der Überbehandlung und der falschen Indikationsstellung für medizinische Leistungen nicht. Globalbudgets heizen die Fehlversorgung geradezu an, weil sie sich nicht an den Bedürfnissen der Patienten orientieren.

Reduktion von Überversorgung durch hausärztliche koordinierte Versorgung sicherstellen

Wir haben auch in der Schweiz eine Überversorgung von geschätzten 20-30 %. Diese Kosten könnte man einsparen, aber nicht mit staatlichen top-down-Eingriffen und Globalbudgets. Der richtige Weg geht bottom-up über die hausärztliche koordinierte Versorgung, die seit 20 Jahren valide nachweisen kann, dass damit die Überbehandlung massiv reduziert und die Kosten um 15-20 % gesenkt werden können. Diese Versorgungsmodelle praktizieren eine sorgfältige Steuerung bei jedem einzelnen Patienten. Sie ermöglichen eine auf die Bedürfnisse des Patienten eingehende sinnvolle medizinische Versorgung. Bereits hat ein Drittel der Schweizer Bevölkerung ein solches Modell gewählt. Ein weiteres Drittel lässt sich über Callcenters beraten und steuern.

Der Nationalrat hat diesen Vorboten des Globalbudgets, den Artikel 47c des Massnahmenpakets 1b im Oktober 2020 in weiser Voraussicht abgelehnt. Jetzt fällt dem Ständerat die edle Aufgabe zu, die Gefahr dieses Vorstosses zu erkennen, der grossen Kammer zu folgen und Art. 47c ebenfalls abzulehnen. Wir müssen nicht immer die gleichen Fehler machen wie in Deutschland.

Dr. med. Felix Huber, Präsident der mediX Ärztenetze

Die NZZ am Sonntag im "Hintergrund Gesundheit"

In der NZZ am Sonntag hat Birgit Voigt unter dem Titel «Müssen Ärzte bald Patienten abweisen?» über eine Tagung mit ÄrztInnen, Spitzenleuten ihres Verbandes, Krankenversicherungen und GesundheitspolitikerInnen berichtet, an der auch mediX vertreten war. Sie schreibt dazu im Lead ihres Artikels: «In der Schweiz könnte es bald zu einer grundlegenden Veränderung im Gesundheitswesen kommen. Das Parlament diskutiert über Globalbudgets für Hausärzte. Es wäre eine Rationierung der medizinischen Versorgung durch die Hintertür – und vermutlich ein Verfassungsbruch.» Sie bezieht sich dabei auf ein Gutachten des Rechtsprofessors Ueli Kieser von der Universität Zürich, das zum Schluss kommt, dass bei der geplanten Änderung von Artikel 47c KVG das in der Verfassung festgeschriebene Recht der Versicherten, im Bedarfsfall eine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten, nicht mehr gewährleistet wäre. Und auch das Bundesamt für Justiz kommt zu einem ähnlichen Schluss: Der geplante Gesetzesartikel sei nur dann verfassungskonform, wenn er «dem Auftrag, den Zugang zu ausreichender medizinischer Grundversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten, Rechnung trägt.» Mit anderen Worten: Nur wenn er wirkungslos bleibt, ist er auch verfassungskonform.

Den ausführlichen und sehr informativen Beitrag von Birgit Voigt in der NZZaS können Sie hier als PDF herunterladen.