Die Rolle der Haus- und Kinderärzte bei der Covid-19-Bewältigung

Publiziert am 6. November 2020 von Felix Huber

mediX schweiz vertritt die Ansicht, dass die Haus- und Kinderärzte in der Bewältigung von Infektionskrankheiten und speziell der Covid-19-Pandemie eine essentielle Rolle spielen. Sie sollen daher von den offiziellen Stellen konsequent in die Planung und Umsetzung von Massnahmen miteinbezogen werden. In einem gemeinsam mit Philippe Luchsinger, Präsident mfe Haus- und Kinderärzte schweiz, verfasstenPositionspapier, das am 11. November 2020 in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) publiziert wurde, begründen wir diese Haltung insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte für die allermeisten Patientinnen und Patienten die erste Anlaufstelle sind bei infektiösen Krankheiten. Sie entscheiden, wer eine stationäre Behandlung benötigt und betreuen diese nach der Spitalentlassung weiter.

Ausserdem können erkrankte Patienten in den Hausarztpraxen breiter abgeklärt, diagnostiziert und gezielt behandelt werden als in reinen Testzentren. Gegenüber Spitalambulatorien arbeiten Hausarztpraxen mit einem geringeren Aufwand und Einsatz der Mittel.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass zu Beginn der Covid-19-Pandemie die Regulative und die Logistik für die Schutzmaterialien ungenügend koordiniert waren, was gerade bei Haus- und Kinderärzten zu Unsicherheit geführt hat. Deshalb müssen im weiteren Verlauf der Pandemie die kantonsärztliche Konzepte vereinheitlicht werden. Die heute teilweise nach wie vor widersprüchlichen Verordnungen erschweren uns die tägliche Arbeit.

In einem ausführlichen Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 11. November 2020 haben wir unsere elf Empfehlungen oder Postulate vorgestellt:

  1. Die Haus- und Kinderärzte sind auf allen Stufen in die Pandemieplanung und Krisenbewältigung einzubeziehen.
  2. Die Kantonsärzte legen für die ambulante Praxis in Absprache mit kantonalen und nationalen Behörden eine einheitliche Umsetzung des Pandemiekonzepts vor und koordinieren sich überkantonal. Das Ziel ist eine für die Grundversorgung kantonsunabhängige, einheitliche Verlautbarung. Die Regulative werden von der Konferenz der Kantonsärzte und vom BAG unter Mitarbeit der Haus- und Kinderärzte einheitlich gestaltet. Sie müssen praxistauglich sein. Die niedergelassenen Ärzte werden vor Inkraftsetzung informiert und wo nötig in die Erarbeitung miteinbezogen.
  3. Die Haus- und Kinderärzte schweiz (mfe) benennen ihre Vertreter und Ansprechpartner für alle Gremien auf Kantons- und Bundesebene.
  4. Die Haus- und Kinderärzte werden bezüglich spezifischer Diagnostik und Schutzmaterialien nach einem vorbereiteten Konzept logistisch unterstützt, falls über die offiziellen Bezugskanäle nicht genügend Materialien bestellt werden können.
  5. Wir ermutigen Haus- und Kinderärzte, dass sie unter Berücksichtigung der räumlichen Verhältnisse und ihres eigenen Gesundheitszustands Covid-19-Diagnostik anbieten und Covid-19-Patienten behandeln. Die Vergütungskriterien für die Diagnostik sind einfach und klar geregelt und sollen nicht laufend geändert werden.
  6. Die Grippeimpfung soll entsprechend den BAG-Kriterien so konsequent wie möglich empfohlen und in den Praxen angeboten werden.
  7. Die Gesundheitsdirektionen sind in der Lage, die Haus- und Kinderärzte direkt zu infomieren, und wissen über die Ressourcen der Haus- und Kinderärzte Bescheid (welche Praxen machen Coronatests und haben freie Kapazitäten).
  8. Die Haus- und Kinderärzte sind im Lead bezüglich Patientenführung (Befundmitteilung und Nachbetreuung).
  9. Die Haus- und Kinderärzte und Altersheim-/Pflegeheimärzte sind in die Entscheidungen über Besuchsrestriktionen (Schutzkonzepte) in den Heimen miteinzubeziehen. Die Einschränkungen sollen auf dem tiefstmöglichen Niveau gehalten werden.
  10. Die administrativen Arbeiten für die Haus- und Kinderärzte sind auf ein Minimum zu beschränken; insbesondere ist das Meldewesen digital und koordiniert (BAG und Kantone) zu gestalten.
  11. Die universitären Institute für Hausarztmedizin (IHAM) müssen miteinbezogen und die wissenschaftliche Begleitung muss gefördert werden, dies mit dem Ziel, die Grundversorgung im Pandemie-Management zu stärken.